Die Kognitive Verhaltenstherapie (KVT) gehört zu den drei Richtlinienverfahren, die von Krankenkassen bezahlt werden. Ihre Wirksamkeit ist sowohl gesetzlich als auch wissenschaftlich offiziell anerkannt.
Die Grundannahme der KVT ist das enge Zusammenwirken von Gedanken, Verhalten und Gefühlen.
Alle drei Aspekte haben einen entscheidenden Einfluss auf unser Wohlbefinden. Darum wird der Klient angeleitet, die eigenen schädlichen Verhaltens- und Denkweisen zu erkennen und sich über die damit einhergehenden negativen Gefühle bewusst zu werden.
Oftmals zeigen sich Muster, die im Laufe des Lebens „erlernt“ wurden und die zu einem hohen Leidensdruck führen. Falsche oder belastende Überzeugungen und Denkweisen sollen ebenso wie problematische Verhaltensweisen aufgedeckt und durch neue Lernprozesse verändert werden.
Gemeinsam analysieren Klient und Therapeut biographische Ursachen und gegenwärtige auslösende und aufrechterhaltende Faktoren der Erkrankung und entwickeln ein individuelles Störungsmodell.
Daraus leiten sie passende Strategien ab, um mit den Problembedingungen umgehen zu lernen.