Mein Behandlungsangebot findet im Rahmen einer psychotherapeutischen Privat-Praxis statt.
Die von mir angebotenen Leistungen sind daher abrechenbar über Private Krankenkassen, Beihilfestellen und Berufsgenossenschaften sowie der Heilfürsorge für Bundessoldaten und Bundespolizisten.
Voraussetzung ist das Vorliegen eines begründeten Behandlungsbedarfs aufgrund einer seelischen Erkrankung. Die Höhe des Honorars richtet sich in jedem genannten Fall nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Private Krankenkassen
Private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie. Die Leistungen sind hier jedoch nicht einheitlich geregelt und variieren je nach Versicherungsvertrag.
Bitte informieren Sie sich daher vor Aufnahme einer Therapie über Ihre individuellen Bedingungen und bitten Sie um die Zusendung der entsprechenden Unterlagen.
Beihilfe
Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Kosten (meist etwa 50 Prozent) für die psychotherapeutische Behandlung.
Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme einer Therapie über das Antrags- und Genehmigungsverfahren bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle und veranlassen die Zustellung der entsprechenden Formulare.
Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese aus arbeitsbedingten Gegebenheiten notwendig wird.
Setzen Sie sich bitte in einem solchem Fall vor Aufnahme der Therapie mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung und bitten um die Zusendung der entsprechenden Antragsformulare.
Heilfürsorge von Bundeswehr & Bundespolizei
Soldatinnen und Soldaten können eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen, wenn sie eine von ihrem Truppenarzt ausgestellte Kostenübernahmeerklärung vorlegen.
Gesetzliche Krankenkassen
Da derzeit keine neuen Kassensitze in dieser Region freigegeben werden, bin ich leider gezwungen eine reine Privatpraxis zu führen und kann im Regelfall nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Wenn Sie gesetzlich versichert und auf der Suche nach einem Psychotherapieplatz sind, ist die Terminservicestelle der kassenärztlichen Vereinigung verpflichtet, Sie zu unterstützen. Entsprechende Informationen zur Terminservicestelle NRW finden Sie hier.