Therapieablauf & Kosten

Bitte nehmen Sie telefonisch oder per Email Kontakt mit mir auf. Ich melde mich dann zeitnah zurück.

Erstgespräch und Probatorik


Zunächst vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch, in dem Sie die Möglichkeit haben, Ihr Anliegen zu schildern.

Bevor Sie sich entscheiden, eine psychotherapeutische Behandlung zu beantragen, finden in der sogenannten „Probatorik“ noch bis zu vier weitere Sitzungen statt.

Diese haben zwei wichtige Funktionen:

Erstens nutzen wir die Zeit, um alle relevanten Informationen zu erheben und eine umfassende Diagnostik durchzuführen, auf deren Grundlage wir den Therapiebedarf einschätzen, die Therapieziele vereinbaren und das weitere Vorgehen konkret planen können.

Zweitens haben Sie ausreichend Gelegenheit dazu, sich ein eigenes Bild von mir und meiner Arbeitsweise zu machen.

Grundvoraussetzung für eine hilfreiche Therapie ist eine gute „therapeutische Beziehung“ im Sinne eines vertrauensvollen, wertschätzenden und konstruktiven Miteinanders. Nur dort, wo Sie sich gut aufgehoben fühlen, sollten Sie in eine Behandlung einwilligen!


Antrag


Wenn Sie sich für eine Psychotherapie in meiner Praxis entschieden haben, erfolgt entsprechend Ihres persönlichen Bedarfs ein Antrag auf eine Kurzzeittherapie (i.d.R. 25 Stunden) oder eine Langzeittherapie (i.d.R. 45 Stunden).

Bei erhöhtem Bedarf kann das Stundenkontingent in Einzelfällen im späteren Laufe der Therapie auf bis zu 80 Sitzungen erweitert werden.


Behandlung


Nach deren Bewilligung durch Ihren Kostenträger erfolgt die eigentliche Therapie gemäß des gemeinsam erstellten Therapieplans.

Die Behandlung findet in der Regel wöchentlich in Form von 50-minütigen Einzelsitzungen statt.

Bei Bedarf kann es auch vereinzelt zu einer Ausweitung der Stunden kommen.

Gegen Ende der Therapie ist es sinnvoll, den Abstand zwischen den Sitzungen schrittweise zu vergrößern.

Kosten


Mein Behandlungsangebot findet im Rahmen einer psychotherapeutischen Privat-Praxis statt.

Die von mir angebotenen Leistungen sind daher abrechenbar über Private Krankenkassen, Beihilfestellen und Berufsgenossenschaften sowie der Heilfürsorge für Bundessoldaten und Bundespolizisten.

Voraussetzung ist das Vorliegen eines begründeten Behandlungsbedarfs aufgrund einer seelischen Erkrankung. Die Höhe des Honorars richtet sich in jedem genannten Fall nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Private Krankenkassen
Private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie. Die Leistungen sind hier jedoch nicht einheitlich geregelt und variieren je nach Versicherungsvertrag.

Bitte informieren Sie sich daher vor Aufnahme einer Therapie über Ihre individuellen Bedingungen und bitten Sie um die Zusendung der entsprechenden Unterlagen.

Beihilfe
Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Kosten (meist etwa 50 Prozent) für die psychotherapeutische Behandlung.

Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme einer Therapie über das Antrags- und Genehmigungsverfahren bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle und veranlassen die Zustellung der entsprechenden Formulare.

Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese aus arbeitsbedingten Gegebenheiten notwendig wird.

Setzen Sie sich bitte in einem solchem Fall vor Aufnahme der Therapie mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung und bitten um die Zusendung der entsprechenden Antragsformulare.

Heilfürsorge von Bundeswehr & Bundespolizei
Soldatinnen und Soldaten können eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen, wenn sie eine von ihrem Truppenarzt ausgestellte Kostenübernahmeerklärung vorlegen.

Auch Bundespolizistinnen und Bundespolizisten sind berechtigt, sich unmittelbar an eine Privatpraxis zu wenden. Details können Sie unter dem Titel „Bundespolizisten können auf Privatpraxen zurückgreifen“ auf den Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) nachlesen.

Selbstzahler
Eine private Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie ist selbstverständlich möglich. Auch hier richtet sich das Honorar nach der Gebührenverordnung für Psychotherapeuten (GOP)

Gesetzliche Krankenkassen
Da derzeit keine neuen Kassensitze in dieser Region freigegeben werden, bin ich leider gezwungen eine reine Privatpraxis zu führen und kann im Regelfall nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Wenn Sie gesetzlich versichert und auf der Suche nach einem Psychotherapieplatz sind, ist die Terminservicestelle der kassenärztlichen Vereinigung verpflichtet, Sie zu unterstützen. Entsprechende Informationen zur Terminservicestelle NRW finden Sie hier.




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